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Tierschutz betrifft uns alle

Tierquälerei – Was können Sie tun?

Tierquälerei ist etwas, was viele Menschen bewegt und was uns alltäglich auf den Straßen und in den Häusern begegnen kann. Um Tierquälerei zu verhindern gibt es das Tierschutzgesetzt. Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verfügen.

Tierquälerei ist auch ein Fall für die Polizei, je nach Schwere der Straftat. Wenn Tierquälerei angezeigt wird, wird oft die Polizei dazugeholt. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt! Wie groß das Ausmaß der Tierquälerei in Deutschland ist, kann nur geschätzt werden, man rechnet mit Dunkelziffern 1:5.000.

5.000 bis 6.000 Fälle werden jährlich aktenkundig, 4.000 davon werden von Ordnungsämtern bearbeitet, diese einen meist mit einem Bußgeld. Etwa 2.000 Verfahren kommen vor Gericht.

Genau wie Straftaten in anderen Lebensbereichen sollte man auch Fälle von Tierquälerei zur Anzeige bringen. Dazu können Sie sich natürlich an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden. Ansprechpartner sind aber auch Veterinärämter oder Amtstierärzte. Tierschutzvereine oder Tierheime können selbst nicht in Aktion treten, da diese keine Hoheitsbefugnisse haben.

Um eine Anzeige erstatten zu können, sind folgende Angaben notwendig:

  • Name und Anschrift des Tierhalters
  • Um welches Tier handelt es sich?
  • Welche Form der Tierquälerei liegt vor?
  • Wenn möglich Personalien von anderen Zeugen notieren!

Der richtige Umgang mit Fundtieren

Findet man ein Tier, dann darf dieses nicht einfach behalten werden. Vielmehr ist man dazu verpflichtet, den Fund einem Tierheim, Tierarzt oder der Polizei unter Angabe der persönlichen Daten zu melden. Denn Fundtiere unterliegen dem Fundrecht gemäß §§ 965 – 984 BGB.

Was tun, wenn das Fundtier verletzt ist?

Wenn man ein Tier findet, das verletzt ist, dann sollte der erste Weg unbedingt zum Tierarzt führen. Nur durch die umgehende Hilfe durch einen Tierarzt kann vermieden werden, dass das Fundtier unnötige Schmerzen empfindet und leidet. Zudem kann der Tierarzt auch feststellen, ob das Tier tätowiert bzw. gechippt und registriert ist. In diesem Fall kann der Eigentümer in der Regel leicht aufgefunden werden und die Tierarztkosten können erstattet werden. Doch oft genug sind Haustiere nicht registriert, da es nur erforderlich ist, wenn man mit Hund oder Katze ins europäische Ausland reist. Daher passiert es immer wieder, dass Tiere einfach ausgesetzt und die Täter nicht ermittelt werden. Ist so ein Fall gegeben und man möchte das Tier bei sich aufnehmen, besteht eine gesetzliche Wartefrist von 6 Monaten (§ 973 Abs. 1 BGB). Erst wenn nach Ablauf der Frist niemand Anspruch auf das Tier erhoben hat, geht es in den Besitz des Finders über.

Wenn das Fundtier ein Wildtier ist

Handelt es sich bei dem Fundtier um ein Wildtier, dann ist Vorsicht geboten, z. B. bei Jungtieren, denn nicht immer sind diese tatsächlich verlassen und die Mutter ist immer noch in der Nähe. Doch auch Wildtiere können verletzt oder krank sein. Um das Richtige zu tun, sind Tierärzte oder Tierkliniken Anlaufstationen, die sich erst einmal um das Tier kümmern. Tierärzte sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, Wildtiere kostenlos zu behandeln. Auch haben Tierärzte Adressen von Tierschützern oder Tierauffangstationen, die sich mit der Pflege und Aufzucht von Wildtieren auskennen.

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